Schon wieder: Anfragen vom HANDELSBLATT

  • 11.12.2018

Kürzlich erhielt die MK-Kliniken AG eine E-Mail von einem alten Bekannten: Handelsblatt-Redakteur Lars-Marten Nagel. Wir hatten schon einmal mit ihm auf unschöne Weise zu tun. Vor nicht allzu langer Zeit ließ er sich unmittelbar vor einer anstehenden Hauptversammlung mit „Des-Informationen“ füttern.

Es war wirklich nicht schwer aus den uns damals zugesandten Fragen herauszulesen, aus welcher „Ecke“ sie kamen. Für uns war es nur verwunderlich, warum ein Redakteur einer angesehenen Wirtschaftszeitung seine Quellen nicht sorgfältiger auswählt. Kurz nach dem Erscheinen dieses Artikels von Lars-Marten Nagel im Handelsblatt wurden Teile davon von einem Gericht in Hamburg durch einstweiligen Verfügungsbeschluss untersagt (LG Hamburg, AZ: 324 O 543/17). Sowohl das HANDELSBLATT als auch Herr Nagel erkannten die Entscheidung als endgültige Regelung an – ohne „Präjudiz und Anerkennung einer Rechtpflicht, gleichwohl rechtsverbindlich“.

Jetzt tritt Lars-Marten Nagel also erneut auf den Plan. Dieses Mal scheint er sich u.a. mit einer besonderen Aktionärsspezies befassen zu wollen: mit notorische Raubrittern und Berufsklägern, die leider auch bei den Hauptversammlungen der MK-Kliniken AG auftreten, zwar oft nur mit ein paar Aktien in der Hand, aber dafür gerne auch mal mit großen „Interessen“ im Hintergrund. Auf Vertreter dieser uns wohlbekannten Störer-Truppe zielen jedenfalls einzelne Fragen des Redakteurs Nagel, die wir nun bis Dienstag, 11 Uhr, beantworten sollen.

Das werden wir auch tun, jedenfalls zum Teil, und zwar hier, auf unserer Webseite. Herr Nagel wurde darüber informiert, dass er seine Antworten an dieser Stelle abrufen kann. Die Antworten sind nun allerdings nicht mehr exklusiv, sondern für die Allgemeinheit zugänglich. Sorry, sehr geehrter Herr Nagel. Lesen Sie nun hier unsere Antworten auf einige Ihrer Fragen:

1. Gegen die Hauptversammlungen vom 14.6. und vom 27.9. haben Minderheitsaktionäre Beschlussmängelklagen eingereicht. Sie sehen ihre Aktionärsrechte in unzulässiger Weise beschnitten. So seien Rederechte eingeschränkt worden. Ein anderer Vorwurf lautet, dass unzulässigerweise elektronische Geräte eingesammelt wurden. Was sagen Sie zu den Vorwürfen?

Die Klagen sind aus Sicht der Gesellschaft unbegründet, da die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 14.06.2018 weder gegen Gesetz noch Satzung verstoßen. Es existieren keine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgründe. Zur Hauptversammlung vom 27.09.2018 liegen der Gesellschaft noch keine Beschlussmängelklagen vor.

2. Es gab umfangreiche Aktienrückkaufsprogramme. Einige Minderheitsaktionäre behaupten, dass der innere Wert der Aktie weit über den Angebotspreisen von 16,6 Euro bzw. 10,64 Euro liegt. Was sagen Sie dazu?

Viele Aktien sind zum angebotenen Preis verkauft worden.

 […]

5. Auf der Hauptversammlung im September äußerten Aktionäre die Kritik, dass mit der geplanten Kapitalerhöhung die Anteile jener Aktionäre „verwässert“ werden sollen, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen können oder wollen. Was sagen Sie dazu?

Eine solche Verwässerung ist nicht das mit der Kapitalerhöhung verfolgte Ziel. Die wirklichen Gründe wurden hinlänglich auf der Hauptversammlung besprochen.

5. Begründet wurde die Kapitalerhöhung mit dem geplanten Kauf weiterer Unternehmen oder Unternehmensanteile? Gibt es dazu konkrete Pläne, wenn ja welche?

 Die Gesellschaft arbeitet daran.

6. Die Frage richtet sich an den Aufsichtsratsvorsitzenden: Wie viele Aktien werden von der Familie Marseille und von durch die Familie kontrollierten Unternehmen genau gehalten?

Nach Kenntnis der Gesellschaft hält Familie Marseille deutlich über 90 % der Aktien.

 

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